Schlusslicht statt Nachtschwärmen: Kölner Gaststätten müssen ihre Außengastro oft um 22:00 Uhr beenden, um Lärm zu reduzieren. Folgende Maßnahmen gelten jetzt für eine Kneipe im Kölner Severinsviertel.
Im Überblick:
- Gaststätten in Köln müssen Außengastronomie oft um 22:00 Uhr schließen.
- Die Lärmreduzierung dient dem Schutz der Anwohner*innen.
- Gaststättenbetreibende könnten zukünftig mehr Lärmschutzmaßnahmen treffen müssen.
Die Details:
Der Sommer und die damit einhergehenden Temperaturen lassen die Kölner*innen wieder in die diversen Biergärten oder Außenterrassen der Kölner Restaurants einkehren. Das Nachtleben im Sommer führt jedoch zu Konflikten zwischen Kneipen und Anwohnenden.
- Die Außengastronomiegenehmigung einer Kneipe im Severinsviertel wurde nach Beschwerden von 24:00 Uhr auf 22:00 Uhr verkürzt.
- Das Gericht betont, dass der Gesundheitsschutz der Anwohner*innen das wirtschaftliche Interesse der Gaststättenbetreibenden überwiegt.
- Gegen den Beschluss klagten die Inhaber*innen, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Die Lärmschutzmaßnahmen:
- Die Tür der Gaststätte muss ab 22:00 Uhr geschlossen bleiben.
- Die Anzahl der Veranstaltungen soll reduziert werden.
- Die Lautstärke der Musikanlage muss gedrosselt werden.
Die Außengastro und der Lärmschutz
In Köln entstehen immer wieder Lärmkonflikte zwischen Gaststätten und der Wohnbevölkerung, insbesondere nach 22:00 Uhr.
- Diese Dynamik ist nicht nur auf die Kölner Südstadt begrenzt.
- Es ist gut möglich, dass die Maßnahmen in Zukunft auch für Gaststätten in den anderen Veedeln gelten.
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