Mitte Januar rückte die KI-gestützte Software ChatbotGPT weltweit in die Debatte. Das NRW-Schulministerium beschließt nun: Ein Verbot der Software wird es nicht geben, vielmehr soll ein differenzierter Umgang mit der Technologie her.

Im Überblick:

  • Das NRW-Schulministerium hat einen Leitfaden für den Umgang mit der KI-Software ChatGPT vorgestellt.
  • Die Behörde weist sowohl auf Risiken als auch Möglichkeiten bei der Nutzung der Software hin.
  • Ein generelles Verbot der Software steht nicht zur Debatte.

Der ChatbotGPT in der Schule

Als vor wenigen Wochen die KI-gestützte Software ChatbotGPT weltweit vorgestellt wurde, schlugen die Wellen hoch. Aus gutem Grund, die Software verfasst in Sekundenschnelle Gedichtanalysen, schreibt Essays und bewältigt Matheaufgaben. Schon damals, Mitte Januar, ahnte die NRW-Schulministerin Dorothee Feller, dass auf ihr Haus “jetzt Arbeit zukommt”.

Schüler*innen für die Zukunft fit machen

Ende Februar stellte die Ministerin das Ergebnis ihrer Arbeit in Form eines Leitfadens der Öffentlichkeit vor. Der Tenor des Papiers: “Ein generelles Verbot, KI-Anwendungen zu nutzen, steht nicht zur Debatte. Wir müssen unsere Schülerinnen und Schüler für die Zukunft fit machen.”

  • Mit KI verfasste Texte bergen Risiken, bieten aber auch Chancen. Feller ermutigt Pädagog*innen, “sich offen und konstruktiv mit den neuen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und diese im Unterricht zu thematisieren”.
  • ChatGPT-Texte können Falschaussagen enthalten und Vorurteile weitertragen. Dem Leitfaden zufolge dürfen Inhalte, die mit Hilfe von KI erstellt werden, “nicht unreflektiert übernommen, sondern müssen von den Lernenden kontrolliert werden”.
  • Lehrkräfte seien gut beraten, auch das Thema “Fehlinformationen” in den Unterricht aufzunehmen und Schüler*innen bewusst zu machen.

Nutzung von Tools muss angegeben werden

Schüler*innen sind zudem verpflichtet, in ihren Arbeiten ChatGPT oder ähnliche Tools als Quelle anzugeben, wenn sie diese nutzen. Andernfalls, so zitiert der WDR aus dem Leitfaden, könne es sich um eine “Täuschung der Autorenschaft” handeln. In diesem Zusammenhang werden Lehrkräfte angehalten, die “Aufgaben präventiv so zu stellen, dass sie nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erledigt werden können”.

Kein Verbot geplant

Ein Verbot von KI im Unterricht schließt das Schulministerium aus. Es gehöre im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schule dazu, Schüler*innen im Unterricht mit Künstlicher Intelligenz vertraut zu machen, heißt es in dem Leitfaden weiter.

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