Die Diskussion um E-Scooter in Köln hat nun auch den Weg vor Gericht gefunden. Und die Stadt Köln hat dabei eine bittere Niederlage erlitten. Darum geht es.
Im Überblick:
- Stadt muss Geld an E-Scooter-Firma zurückzahlen
- Gerichtsurteil: Pauschale Jahresgebühr rechtswidrig
- Klageverfahren gegen weitere E-Scooter-Firmen noch offen
Stadt muss Geld an E-Scooter-Firma zurückzahlen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass die Stadt von gewerblichen E-Scooter-Verleihern Sondernutzungsgebühren verlangen darf. Allerdings sei die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr bei einer nur fünfmonatigen Nutzung rechtswidrig, so das Gericht.
Gerichtsurteil: Pauschale Jahresgebühr rechtswidrig
- Konkret betrifft das Urteil die Firma "Tier", die für den Zeitraum von Juli 2022 bis Jahresende 2022 eine Jahresgebühr von 383.000 Euro für 3600 Fahrzeuge zahlen sollte.
- Das OVG sah diese Gebühr als unverhältnismäßig an und entschied zugunsten von "Tier".
Klageverfahren gegen weitere E-Scooter-Firmen noch offen
Es steht jedoch noch aus, ob das Urteil im laufenden Klageverfahren Bestand haben wird. Weitere E-Scooter-Firmen wie "VOI-Technology Germany GmbH", "Bolt" und "Lime Bike" haben Berufung eingelegt und warten auf eine Entscheidung des OVG, so der Express.
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