Die E-Scooter Debatte in Köln geht in die nächste Runde (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Die Diskussion um E-Scooter in Köln hat nun auch den Weg vor Gericht gefunden. Und die Stadt Köln hat dabei eine bittere Niederlage erlitten. Darum geht es.

Im Überblick:

  • Stadt muss Geld an E-Scooter-Firma zurückzahlen
  • Gerichtsurteil: Pauschale Jahresgebühr rechtswidrig
  • Klageverfahren gegen weitere E-Scooter-Firmen noch offen

Stadt muss Geld an E-Scooter-Firma zurückzahlen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass die Stadt von gewerblichen E-Scooter-Verleihern Sondernutzungsgebühren verlangen darf. Allerdings sei die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr bei einer nur fünfmonatigen Nutzung rechtswidrig, so das Gericht.

Gerichtsurteil: Pauschale Jahresgebühr rechtswidrig

  • Konkret betrifft das Urteil die Firma "Tier", die für den Zeitraum von Juli 2022 bis Jahresende 2022 eine Jahresgebühr von 383.000 Euro für 3600 Fahrzeuge zahlen sollte.
  • Das OVG sah diese Gebühr als unverhältnismäßig an und entschied zugunsten von "Tier".

Klageverfahren gegen weitere E-Scooter-Firmen noch offen

Es steht jedoch noch aus, ob das Urteil im laufenden Klageverfahren Bestand haben wird. Weitere E-Scooter-Firmen wie "VOI-Technology Germany GmbH", "Bolt" und "Lime Bike" haben Berufung eingelegt und warten auf eine Entscheidung des OVG, so der Express.



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