Im Fall der Kölner Schleuserbande im Ausländeramt ist ein Urteil gefällt worden. Die Hauptangeklagte hat für fast 150.000 Euro falsche Dokumente ausgestellt und so hauptsächlich syrische Staatsangehörige eingeschleust.

Im Überblick:

  • Eine 60-jährige Amtsmitarbeiterin erhielt eine Haftstrafe wegen illegaler Einschleusung von Ausländer*innen.
  • Mit drei weiteren Mittätern soll sie eine Bande gebildet haben.
  • Die Bande soll vor allem syrischen Staatsangehörigen die illegale Einreise ermöglicht haben.

Hinter den Amtstüren

Die ehemalige Mitarbeiterin des Ausländeramts und ihre Kompliz*innen standen vor Gericht wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländer*innen, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit. Gerade in einer Stadt wie Köln, die für ihre Offenheit und Vielfalt bekannt ist, erschüttert dieser Fall die Kölner*innen.

Die versteckte Bande

Laut Staatsanwaltschaft haben sich die Angeklagten im Januar 2022 zu einer Bande zusammengeschlossen. Der Hauptfokus ihrer Aktivitäten lag dabei auf der Einschleusung syrischer Staatsangehöriger. Wie ein dunkler Schatten, der auf die Behörde fällt, hat dieser Fall auch eine Debatte über Ethik und Verantwortung in der Amtsführung ausgelöst.

Das Urteil:

  • Die Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.
  • Ein 32-jähriger Mitangeklagter erhielt ebenfalls eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
  • Die beiden anderen Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen.
  • Die 60-Jährige soll für ihre Beteiligung insgesamt 143.000 Euro erhalten haben.
  • Gegen die Hauptangeklagte läuft ein Amtsenthebungsverfahren.

Fazit: Das Ausmaß der Straftaten, insbesondere die Einschleusung syrischer Staatsangehöriger, hebt die Komplexität und Tragweite des Problems hervor. Die harte Bestrafung der Angeklagten - Freiheitsstrafen für die Haupttäter*innen und Bewährungsstrafen für die Mitangeklagten - zeigt, dass solche Handlungen nicht toleriert werden und eine ernsthafte Bedrohung für das Funktionieren unserer Behörden darstellen.

Die Hauptangeklagte, die über 143.000 Euro für ihre Beteiligung erhalten haben soll, steht auch weiterhin im Mittelpunkt eines Amtsenthebungsverfahrens, das die Konsequenzen ihrer Taten weiter unterstreicht.

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