Die Stadt Köln verschärft ihre Baumschutzsatzung. Ab sofort sind mehr Bäume geschützt, wodurch Baumfällungen weiter eingeschränkt werden. Das ändert sich dadurch konkret.

Im Überblick:

  • Neue Baumschutzsatzung tritt in Kraft und erweitert den Schutzkreis.
  • Strenge Vorgaben für Baumhöhe und -umfang definieren den Schutzstatus.
  • Bei Unklarheiten steht das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Beratung bereit.

Baumschutz wird intensiviert

Mit der neuen Baumschutzsatzung der Stadt Köln, die am 28. Juli in Kraft getreten ist, werden die Regeln für die Fällung von Bäumen deutlich strenger, so der Kölner Stadt-Anzeiger.

Strikte Regeln für Nadelbäume und Sträucher

  • Insbesondere sind nun alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern oder mehr geschützt.
  • Auch mehrstämmige Bäume fallen unter den Schutz, wenn mindestens zwei Stämme einen Umfang von 40 Zentimetern aufweisen.
  • Nadelbäume mit einem Stammumfang von 130 Zentimetern und mehr, sowie mehrstämmige Nadelbäume, bei denen mindestens zwei Stämme 65 Zentimeter Umfang aufweisen, sind ebenfalls geschützt.
  • Zudem betrifft der Schutz baumförmig gewachsene Sträucher wie Weißdorn, Holunder oder Eibe, vorausgesetzt sie erreichen die Mindeststammumfänge.

Neue Regelungen und Unterstützungsangebote

  • Jenseits der Baumart und des Stammumfangs sind Bäume geschützt, die aufgrund von Bebauungsplänen erhalten oder gepflanzt wurden.
  • Mit dem Zeitpunkt der Pflanzung sind Bäume geschützt, die als Ersatz für gefällte Bäume zu pflanzen waren.
  • Der Stammumfang wird meistens einen Meter über dem Erdboden gemessen, außer der Kronenansatz liegt tiefer.

Bei Fragen steht das Umwelt- und Verbraucherschutzamt für Beratungen zur Verfügung.

Abschließend lässt sich sagen, dass die neue Baumschutzsatzung der Stadt Köln ein bedeutender Schritt zur Erhaltung des städtischen Grüns ist.

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