Nach der Gehaltskürzung für Kölner Feuerwehr-Azubis durch die Stadt, ist jetzt eine potenzielle Inflationsprämie in der Debatte. Es ist jedoch noch immer unklar, ob diese ausgezahlt werden kann – aufgrund bürokratischer Hürden.
Im Überblick:
- Die Stadt Köln kürzte im September das Gehalt von 37 Feuerwehrazubis um 750 Euro monatlich.
- Die Gewerkschaft Verdi schlägt vor, eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro zu zahlen, um die finanziellen Ausfälle zu kompensieren.
- Die Stadt Köln wartet jedoch auf die rechtliche Genehmigung vom Land NRW für die Auszahlung der Prämie.
Gehaltskürzung bei Kölner Feuerwehr-Azubis
Im September 2023 hat die Stadt Köln das Gehalt von 37 Feuerwehr-Azubis um 750 Euro gekürzt. Ursprünglich wollte sie mit einem monatlichen Sonderzuschlag neue Auszubildende für die Feuerwehr begeistern – doch statt der versprochenen 1200 Euro gab es jetzt nur noch 450 Euro als Zuschlag. soköln. berichtete.
- Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem die Stadt feststellte, dass die Ausbildungsgehälter laut Landesgesetz keinen Sonderzuschlag in Höhe von 1200 Euro vorsehen, wie es bei regulären Azubi-Gehältern der Fall wäre.
- Die Stadt hat diesen Fehler eingestanden und die Sonderauszahlungen entsprechend reduziert.
Vorgeschlagene Inflationsausgleichsprämie benötigt Genehmigung
Um die finanziellen Verluste der Azubis auszugleichen, hat die Gewerkschaft Verdi vorgeschlagen, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Diese könnte bis zu 3000 Euro betragen. Allerdings ist auch für diese Auszahlung eine rechtliche Grundlage erforderlich, die von der Landesregierung kommen muss. Nach Berichten des "Kölner Stadt-Anzeigers" hat sich die Stadt Köln bereits an das Land NRW gewandt, um eine solche Grundlage zu schaffen. Allerdings stünde eine Antwort noch aus – die Stadt warte seit Mitte Januar auf eine Entscheidung.
Zukunft ungewiss für die Kölner Feuerwehr-Azubis
Die Zukunft der Kölner Feuerwehr-Azubis bleibt somit ungewiss. Ob und wann eine Entschädigung für den Gehaltsausfall gewährt wird, ist immer noch offen. Auch wenn die Stadt Lösungen zur Abfederung der Gehaltsausfälle prüft, ist die Genehmigung des Landes NRW erforderlich. Bürokratie im Endstadium.
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