Das echte Kölsch darf nur in Köln gebraut werden? Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es dabei zwei Ausnahmen. Warum diese beiden Brauereien außerhalb von Köln ihr Bier Kölsch nennen dürfen.

Im Überblick:

  • Echtes Kölsch hat eine geschützte Herkunftsbezeichnung.
  • Nur zwei Brauereien außerhalb Kölns dürfen Kölsch brauen, da sie 1986 die Kölsch-Konvention unterzeichnet haben.
  • Kölsch repräsentiert somit nicht nur einen Bierstil, sondern auch die Kölner Brauhauskultur.

Kölsch: Mehr als nur ein Bier

Kölsch gehört untrennbar zu Köln – genau wie der Rhein, der Dom und Karneval. Allerdings nicht jedes Bier, das sich so nennt, ist auch ein echtes Kölsch. Für Aufsehen sorgte zum Beispiel ein Bier aus San Francisco mit der Bezeichnung "A Kölsch Style Ale".

  • Christian Kerner, Chef des Kölner Brauerei-Verbands, betont gegenüber dem "Express", dass laut EU-Recht Kölsch eine geschützte Herkunftsbezeichnung sei, vergleichbar mit Champagner oder Parmaschinken.

Die Ausnahmen der Kölsch-Regel

Obwohl Kölsch generell nur aus Köln stammen sollte, gibt es zwei Brauereien, die eine Sondergenehmigung haben: Die Erzquell Brauerei aus Bielstein und die Bischoff Brauerei aus Brühl. Beide haben 1986 die Kölsch-Konvention unterzeichnet und stehen damit unter Bestandschutz.

  • Grundsätzlich gilt: Nur Bier, das in Köln nach bestimmten Kriterien gebraut wird, darf sich Kölsch nennen.
  • Ein echtes Kölsch wird somit ausschließlich in einem geografisch geschützten Herkunftsgebiet gebraut.
  • Ein Schluck Kölsch ist also nicht nur ein Geschmackserlebnis, sondern ein Stück Kölner Identität und Kultur.

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