Im historischen Schmerzensgeld-Prozess gegen das Erzbistum Köln verzichtet der ehemalige Messdiener und Kläger Georg Menne auf Berufung. Ein präzedenzreiches Urteil, das weitreichende Folgen für künftige Verfahren haben könnte, scheint in greifbarer Nähe.

Im Überblick:

  • Georg Menne erhält 300.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Das Erzbistum Köln akzeptiert institutionelle Mitverantwortung.
  • Das Urteil könnte künftige Schmerzensgeldverfahren beeinflussen.

Ein historischer Durchbruch

Als erster in Deutschland erhielt Menne, der in den 1970er Jahren von einem Priester missbraucht wurde, ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Menne legt keine Berufung ein, so der WDR. Trotz der juristischen Verjährung der Taten ebnete der Bezug auf die Amtshaftung der Kirche den Weg für dieses Urteil.

Eine Frage der Mitverantwortung

Das Erzbistum Köln, das ebenfalls auf eine Berufung verzichtete, übernimmt eine institutionelle Mitverantwortung für das erlittene Unrecht und Leid der Opfer. Diese Haltung lässt auf eine tiefgreifende Veränderung in der Kirche hoffen.

Zukünftige Auswirkungen:

  • Das Urteil könnte als Präzedenzfall für weitere Schmerzensgeldverfahren dienen.
  • Eine Pflegetochter eines ehemaligen Priesters fordert ein Schmerzensgeld von 830.000 Euro.
  • Der Fall könnte das kircheninterne System für Zahlungen an Missbrauchsopfer beeinflussen.

Dieser Fortschritt eröffnet neue Hoffnungen und Perspektiven für Opfer sexualisierter Gewalt und könnte den Weg für tiefgreifende Veränderungen in der Kirche weisen.

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