Beim Zoch können einem die Kamelle um die Ohren fliegen (Foto: Imago / Panama Pictures)

Eine schmerzliche Erfahrung, die sicherlich schon manch einer beim Karnevalszug gemacht hat: Eine bunte Kamelle, die plötzlich gegen den Kopf donnert. Eigenes Risiko oder besteht hier sogar Anspruch auf Schmerzensgeld?

Im Überblick:

  • Der Kölner Rosenmontagszug verteilt jedes Jahr tonnenweise Kamellen.
  • Doch ehe man sich versieht, kann man von den Süßigkeiten auch mal schnell getroffen werden.
  • Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn man durch Wurfmaterial verletzt wird?

Rosenmontagszug: Tonnenweise Kamelle werden geworfen

Der Kölner Rosenmontagszug 2024 startet am 12. Februar um 10:00 Uhr an der Severinstorburg und führt durch die gesamte Kölner Innenstadt. Der genaue Zugweg umfasst mehrere Stationen, darunter die Schildergasse gegen 11:00 Uhr und den Kölner Dom um 13:24 Uhr, bevor er gegen 13:51 Uhr an der Mohrenstraße endet.

  • Beim Rosenmontagszug im vergangenen Jahr etwa sind gut 300 Tonnen Süßigkeiten durch die Luft geflogen.
  • Da kann es auch mal passieren, dass man im ganzen Gewusel etwa eine Tafel Schokolade gegen den Kopf bekommt – natürlich unabsichtlich.
  • Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Besteht etwa Anspruch auf Schmerzensgeld, wer einen Volltreffer abbekommt?

Präzedenzfall: Frau forderte Schmerzensgeld nach Karnevalszug

Die kurze und knackige Antwort: Nein.

  • Beim Umzug Im Jahr 2010 wurde eine Frau von zwei Schockriegeln getroffen und dabei am Auge verletzt, so berichtet "T-Online".
  • Sie forderte Schmerzensgeld – ohne Erfolg.
  • Laut des Urteils des Kölner Amtsgerichts ist es bei der Teilnahme am Rosenmontagszug üblich und vorhersehbar, dass Wurfmaterial eingesetzt wird.

Fazit:

Durch die gesamte Innenstadt werden beim Rosenmontagszug wieder Kamelle durch die Luft fliegen, als gäbe es kein Morgen. Werdet ihr versehentlich mit den Süßigkeiten abgeworfen und am Kopf getroffen, habt ihr – ganz trocken gesagt – leider Pech. In diesem Sinne: Fröhliches Kamelle-Fangen. Und wer ganz sicher gehen möchte, kann sich dieses Jahr ja als Fahrradfahrer*in mit dazugehörigem Helm verkleiden.

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