Nach einem Aufruf der letzten Generation erklärt sich Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker grundsätzlich bereit zu Gesprächen mit der "Letzten Generation“, knüpft diese Bereitschaft allerdings an Bedingungen.
Im Überblick:
- Am Mittwoch-Mittag, dem 01. März, kommen Aktivist*innen der letzten Generation zu einer unangekündigten Standkundgebung vor dem Kölner Rathaus zusammen.
- Am Spanischen Bau befestigen sie Plakate mit der Aufschrift "wir müssen reden", die an OB Reker gerichtet sind.
- Reker reagiert nun auf die Forderung der Gruppe.
Die Details:
In den Mittagsstunden des vergangenen Mittwochs, dem 1. März, kamen neun Aktivist*innen der Gruppe "Die Letzte Generation" vor dem Kölner Rathaus zusammen und forderten die Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum Gespräch auf.
- Kein Einzelfall: In der Vergangenheit hat Hannovers Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines Briefs an die Fraktionen im Bundestag eine Forderung der Gruppe erfüllt.
- Im Gegenzug kündigten diese an, in Zukunft auf Protestaktionen in der Stadt verzichten zu wollen.
Reker allerdings betont laut Sprecher Alexander Vogel, dass sie ein Gespräch unter diesen Umständen ablehne. Sie suche erst das Gespräch, wenn dieses nicht an den Umfang der in Köln stattfindenden Aktionen geknüpft ist.
Vogel teilte dem Kölner Stadtanzeiger mit,
- Reker sei "selbstverständlich bereit, sich an gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen".
- Sie verdeutlicht dabei allerdings, sie ließe sich "nicht durch Aktionen unter Druck setzen, die rechtliche Grenzen des Demonstrationsrechts überschreiten".
Die Hintergründe:
Neun Mitglieder der Aktivist*innen-Gruppe "Die letzte Generation" brachten am Mittwoch, dem 1. März, bei einer unerlaubten Protest-Aktion Plakate mit der Aufschrift "Wir müssen reden" am Spanischen Bau des Kölner Rathauses an. Zusätzlich präsentierten sie ein Transparent, auf dem die Frage "Die Bundesregierung vernichtet unsere Lebensgrundlagen, Freiheit und Demokratie. Lassen Sie das zu, Frau Reker?" zu lesen war.
Den Mitgliedern droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Sachbeschädigung.
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